Um von Anfang an keinerlei Missverständnisse aufkommen zu lassen. Der Autor hegt jeglichen Respekt vor der weitaus überwiegenden Mehrzahl von Exponenten des Justizapparats, die Ihre Arbeit als Dienst am Bürger auffassen und diese gewissenhaft erbringen. Und damit diese nicht ungerechtfertigt und pauschal verdächtigt werden, werden diejenigen, die den Anschein erwecken, dass sie den Rechtsstaat mit Füssen treten, hier explizit mit Namen genannt.
Der Name dieser Seite ist bewusst gewählt. „B“ steht für Beweis, „M“ für Mittel und „P“ für Produktion. Es geht um eine Bank und deren Anwalt, die im Verdacht stehen in einem Gerichtsprozess Beweismittel „produziert“ zu haben. Weitere Akteure sind Staatsanwälte und Richter, die vor lauter Wegschauen wegen chronischer Genickstarre eigentlich permanent in orthopädischer Behandlung sein müssten. Wenn einer etwas anstellt und ein Anderer, der eigentlich hinschauen sollte, nicht nur wegschaut, sondern beim Vertuschen behilflich ist, dann steht „B“ für barfuß, „M“ für mit und „P“ für Protektion. Barfuß deshalb, weil manche der geschilderten Handlungen derart stupid sind, dass jeder denkende Mensch nur noch „das kann doch gar nicht wahr sein“ murmelt. Sowohl die Produktion von Beweismitteln als auch das Nichtverfolgen von Straftaten durch die zuständigen Behörden ist illegal und deshalb heißt die Website: „bmpillegal“.
Es geht um eine Justizposse, bei der nicht nur jeder Laie, sondern vor allem auch renommierte Experten aus der IT-Sicherheitsbranche sagen, dass die Dokumente, um die es hier geht, primitive (barfuß!!!) Fälschungen sein könnten und Exponenten der Justiz sich konsequent weigern, diesem Verdacht auch nur ansatzweise nachzugehen. Das Wort „Posse“ impliziert auch eine gewisse Komik. Sie findet sich beispielsweise darin, dass es Richter und Staatsanwälte gibt, die im vollen Ernst ihre Entscheidungen darauf aufbauen, dass sich Dokumente im hochsicheren, elektronischen Rechtsverkehr (ERV) durch einen magischen Hauch verändern.
Possenhaft ist aber nicht nur die Verbiegung der Realität, sondern einige in diesem Drama agierende Darsteller tragen zunächst zur Erheiterung des Lesers und zuletzt zur Ernüchterung des rechtsuchenden Bürgers bei. Ein Rechtsanwalt, gleichzeitig Aufsichtsrat einer Bank, der auf ekelhafteste Art und Weise demonstriert, dass die Hybris des „Mir san Mir“ noch immer die Hymne der vorgeblich Rechtschaffenen darstellt. Den feierlichen Begleitchor dazu bilden devote Staatsanwälte als Tenöre und blinde Richter als Sopranisten. Eine schrille Gerichtsvorsteherin betritt die Bühne mit einer fiktiven Anzeige gegen eine Rechtspflegerin, um damit einen kritischen Bürger mundtot zu machen. Unterstützt wird sie dabei von einer servilen Staatsanwältin, die beim Rotaryclub mit einem Doktortitel auftritt, den sie nie verliehen bekam. Dann noch die künftige Gerichtspräsidentin, die in einer Stummfilmrolle vielsagend lauthals schweigt. Den Schlussakt bestreitet ein Richter, der über seine frühere Fehlleistung als Staatsanwalt urteilen soll und deshalb Rechtsverweigerung betreibt. Damit entsteht unweigerlich der Eindruck, dass es in diesem Rechtsstaat „Gleiche und Gleichere“ gibt, dass man „die Kleinen hängt, die Großen laufen lässt“ und stattdessen den rechtsuchenden Bürger schikaniert.
Lesen Sie, staunen Sie und dann entscheiden Sie, was Sie von der pauschalen Ehrenerklärung des ehemaligen Präsidenten der Richtervereinigung und Vorsitzenden des Ethikrates, Mag. Werner Zinkl (STANDARD 15. Februar 2020) halten.
„Wir Richterinnen und Richter sind als unabhängige Organe der Rechtsprechung nur dem Gesetz verpflichtet. Diese Unabhängigkeit ist Garant für einen funktionierenden Rechtsstaat. Das gilt in gleichem Maß für die Staatsanwaltschaften“.
Ach ja, und dann gibt’s noch einen zerknirschten Präsidenten des LG Feldkirch, der nachhaltige Besserung gelobte, nachdem die Testamentsaffäre endlich aufgearbeitet war: